Fazit der Wahlbeobachtung der Kommunalwahl NRW
Die Kölner Parteien und Wählergruppen sind kurz vor der Wahl von einem deutschen Wahlbeobachter (Thomas Leszke, auch Vorsitzender des Kölner Zukunftsrats) zu Gesprächen gebeten worden. Diese sind Teil der Wahlbeobachtung nach OSZE-Kriterien. Diese Wahlbeobachtung wurde ehrenamtlich organisiert, da Deutschland zwar die Einhaltung der Kriterien von anderen Ländern fordert, aber selbst keine entsprechende Wahlbeobachtung organisiert. Nur sehr wenige haben reagiert. Steffen Böning für uns teilgenommen.
Am 14.09.2025 fanden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Die PLATTFORM WAHLEN führte zum ersten Mal in Deutschland eine zivilgesellschaftliche Wahlbewertungsmission nach internationalen Standards durch.
Die Wahlbewertungsmission befasste sich mit drei zentralen Aspekten der Wahl: Der Transparenz der Wahlkampffinanzierung, den rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen von Wahlbeobachtung in Deutschland und Nordrhein-Westfalen sowie dem Ablauf der Wahlhandlung am Wahltag. Methodisch basierte die Bewertung auf einer Analyse der Rechtsgrundlagen, Gesprächen mit Akteuren im Wahlprozess sowie einer stichprobenartigen Beobachtung der Stimmabgabe und Stimmenauszählung in 47 Wahllokalen.
Regelungen zur Transparenz der Parteien- und Wahlkampffinanzierung in Deutschland entsprechen nicht in vollem Umfang einschlägigen internationalen Standards. Insbesondere das Fehlen einer Obergrenze für Parteispenden, die fehlende Verpflichtung zu einer gesonderten und zeitnahen Offenlegung von Wahlkampfspenden und -ausgaben, erhebliche Verzögerungen bei der Prüfung und Veröffentlichung der jährlichen Rechenschaftsberichte der Parteien sowie das Fehlen einer unabhängigen und adäquat ausgestatteten Aufsichtsbehörde sind Anlass zu Handlungsbedarf. Die Anwendung internationaler Standards auf Kommunalwahlen erfordert eine nuancierte Abwägung.
Die Beobachtung der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung steht in Deutschland allen Menschen offen, dies gilt jedoch nicht für die amtliche Ergebnisermittlung. Für eine systematische internationale oder zivilgesellschaftliche Beobachtung der gesamten Wahlhandlung fehlt bisher die Rechtsgrundlage, zu deren Schaffung sich Deutschland im Rahmen der OSZE-Vereinbarungen verpflichtet hat.
Der Wahltag verlief in allen von der Wahlbewertungsmission beobachteten Wahllokalen ohne nennenswerte Zwischenfälle. Eine zum Teil uneinheitliche Anwendung von Verfahrensvorschriften, insbesondere bei der Stimmenauszählung, führte nicht zu einem Verlust an Transparenz oder Korrektheit der Ergebnisse. Beobachter:innen der Wahlbewertungsmission wurden überwiegend freundlich und kompetent empfangen. Die Beobachtung wurde in vier Fällen willkürlich eingeschränkt, in allen Wahllokalen aber prinzipiell ermöglicht.
Die Wahlbeteiligung lag bei insgesamt 56,8%. In 36 Kommunen kommt es am 28.09.2025 zu Stichwahlen um das Bürgermeisteramt.
Mit diesem Bericht spricht die Wahlbewertungsmission Empfehlungen zur Angleichung der rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen der Kommunalwahlen in NRW an internationale Standards aus. Die Empfehlungen richten sich je nach Zuständigkeit an die Bundesregierung, den Bundestag und den Landtag Nordrhein-Westfalen.
Die Hauptkritikpunkte zusammengefasst:
- „Regelungen zur Transparenz der Parteien- und Wahlkampffinanzierung in Deutschland entsprechen nicht in vollem Umfang einschlägigen internationalen Standards.“
- „Spenden in […] [ Millionen ] Höhe seien geeignet, Zweifel an der Integrität politischer Entscheidungen der betreffenden Parteien zu wecken und damit das Vertrauen in eine demokratische Repräsentation durch Parteien insgesamt zu beschädigen. Dies sei im Kontext von Kommunalwahlen ein besonders sensibler Punkt, da eine einzige Großspende auf dieser Ebene der Empfängerin einen ausschlaggebenden Wettbewerbsvorteil verschaffen könne.“
- „Eine zum Teil uneinheitliche Anwendung von Verfahrensvorschriften, insbesondere bei der Stimmenauszählung, führte nicht zu einem Verlust an Transparenz oder Korrektheit der Ergebnisse.“
- „Der Prozess der [ Gesamt- ] Ergebnisermittlung selbst war einer Beobachtung nicht zugänglich.“
Steffens Input
Mein Input ist in einige der allgemeinen Bemerkungen eingeflossen. Eine direkt wiedergegebene Kritik von mir, die uns betrifft, ist der Abschnitt auf Seite 6: "Die Regelung für die Überprüfung der Berichte von Wählergruppen nach dem Wählergruppentransparenzgesetz NRW ist im Wesentlichen analog gestaltet, wobei die Prüfung durch den Präsidenten des Landtags lediglich stichprobenartig erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt kann die Effektivität der Regelung noch nicht bewertet werden. Prinzipiell sind hier dieselben Standards anzuwenden wie oben, wenn auch unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit des bürokratischen Aufwands. Gesprächspartner:innen der Wahlbewertungsmission regten an, die Schwelle von 10.000 Euro, ab deren Erreichen für den Bericht eine Wirtschaftsprüfung erforderlich ist, heraufzusetzen, da diese für kleinere Wählergruppen, die sich über mehrere Jahre mittels kleiner Spenden und ehrenamtlicher Arbeit ein Wahlkampfpolster ansparen, eine unverhältnismäßige Belastung darstelle."