Masterplan Parken - Änderungsgedanken
Grüne, CDU und Volt stellen am 14.12.2021 im Kölner Rat einen Antrag namens "Masterplan Parken" - unser GUTer Arbeitskreis Mobilität hat da mal einige Ergänzungen erarbeitet.
Die Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn der Verkehrsraum neu aufgeteilt und dem ÖPNV, Fuß- und Radverker ausreichend Raum zur Verfügung gestellt wird. Dem Thema Parken kommt hier eine sehr, sehr wichtige Stellschraube zur möglichst effizienten Nutzung des knapp bemessenen öffentlichen Raums zu. Denn nur, wenn das Angebot an Parkplätzen im öffentlich Raum reduziert wird, kann die Fläche umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung gestellt werden.
Der Arbeitskreis Mobilität von GUT fordert eine kölnweite Reduzierung von Kfz-Stellplätzen im öffentlichen Raum von 5 % pro Jahr bis 2030.
Folgende Punkte sind uns außerdem besonders wichtig:
- Die Parkraumbewirtschaftung soll bis Ende 2025 zusätzlich(!) vollständig digitalisiert werden und alle öffentlichen Kölner Parkplätze in einer(!) App verwaltet werden.
- Der Preis der Parkraumbewirtschaftung soll stadtweit 5 Cent je Minute betragen.
- In jeder Kölner Straße sollen kleinmaschig bis Ende 2025 Parkplätze in Abstellmöglichkeiten für (Lasten-)Fahrräder sowie neue Stadtbaumstandorte und nachbarschaftliche Begegnungszonen umgewandelt werden.
- Alle Straßen des Kölner Stadtgebietes sollen einer kontinuierlichen Prüfung auf Barrierefreiheit unterzogen werden. Die Umsetzung der Barrierefreiheit auf jeder Kölner Straße soll bis Ende 2026 erfolgen.
- Auf Geh- und Fahrradwegen illegal parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Hierzu sollen die entsprechenden Kapazitäten und Verträge mit den bestehenden Abschlepp-Dienstleistern bis Ende 2023 deutlich erweitert werden
Politische Opposition bedeutet:
Anträge der Koalition sichten und Verbesserungen vorschlagen (auch wenn man weiss, dass diese i.d.R abgelehnt werden).
Daher haben wir im GUTen Arbeitkreis Mobilität uns den Antrag "Masterplan Parken" von Grünen, CDU und Volt herausgepickt und folgende Änderungen, wir meinen Verbesserungen, erarbeitet:
Einleitung
Original Grüne/CDU/Volt
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan Parken zu erstellen mit dem Ziel, den ruhenden Autoverkehr im öffentlichen Raum deutlich zu reduzieren. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Änderungstext GUT Köln
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan Parken zu erstellen mit dem Ziel, den ruhenden Autoverkehr im öffentlichen Raum bis Ende 2030 um mindestens 5% jährlich zu reduzieren. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Digitalisierung
Original Grüne/CDU/Volt
Die Verwaltung wird damit beauftragt, Parkraumbewirtschaftung vollständig zu digitalisieren. Das System soll mittelfristig ohne Parkscheinautomaten auskommen und vollständig papierlos funktionieren. Bestehende Automaten sollen dann sukzessive zurückgebaut werden. Um Parksuchverkehre zu reduzieren, sollen Parkplätze per App verwaltet werden können. Anwohner*innen sollen innerhalb eines limitierten Kontingents Besucher*innen einloggen/einbuchen und von der Parkraumbewirtschaftung befreien können. Das entsprechende Konzept soll dem Digitalisierungsausschuss vorgelegt werden.
Änderungstext GUT Köln
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Parkraumbewirtschaftung bis Ende 2025 vollständig zu digitalisieren. Um Parksuchverkehre zu reduzieren, sollen alle öffentlichen Kölner Parkplätze in einer(!) App verwaltet werden. Hierzu bietet sich die Erweiterung der bestehenden Stadt Köln-App an. Mittelfristig sollen hier auch die Stellplätze in privaten Kölner Parkhäusern sowie P+R-Anlagen integriert werden.
Das entsprechende Konzept soll bis Mitte 2022 dem Digitalisierungs- sowie dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden.
Getreu der Losung "Public Money - Public Data - Public Code" ist die Stadt Köln alleinige Herr:in aller erhobenen Verkehrsdaten, die durch kommunale Finanzierungen generiert werden. Dem Digitalisierungsausschuss obliegt die Entscheidung zur Bereitstellung dieser Daten als OpenData.
Parkraumbewirtschaftung
Original Grüne/CDU/Volt
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Stadt in Parkzonen einzuteilen, welche unterschiedliche Parkraumbepreisungen von Oberflächenstellplätzen (On-Street Parking) und eine maximale Parkdauer zwischen 2 und 4 Stunden beinhalten sowie in den ersten 15 Minuten kostenfrei sind. Der Preis der Parkraumbewirtschaftung soll angehoben und überall dahin ausgeweitet werden, wo der Parkdruck es erforderlich macht. Dadurch sollen Anwohner*innen und der fließende Verkehr spürbar entlastet werden. Die Zonen ohne Parkraumbewirtschaftung sind einer kontinuierlichen Prüfung zu unterziehen. Die bereits bestehenden Ausnahmegenehmigungen für z.B. Sozialdienstleistende, Pflegekräfte, Handwerker*innen und Menschen mit Einschränkungen finden weiterhin Anwendung.
Änderungstext GUT Köln
Die Verwaltung wird damit beauftragt, das ganze Stadtgebiet in Parkzonen einzuteilen, welche unterschiedliche Maximalparkdauerzeiten von bis zu 4 Stunden von Oberflächenstellplätzen (On-Street Parking) beinhalten. Der Preis der Parkraumbewirtschaftung soll stadtweit 5 Cent je Minute betragen. Dadurch sollen Anwohner*innen und der fließende Verkehr spürbar entlastet werden. Die bereits bestehenden Ausnahmegenehmigungen für z.B. Sozialdienstleistende, Pflegekräfte, Handwerker*innen und Menschen mit Einschränkungen finden weiterhin Anwendung.
Neuaufteilung des öffentlichen Raums
Original Grüne/CDU/Volt
10% aller Stellflächen sind ausschließlich für Autos mit alternativen Antrieben oder mit Sondergenehmigung freizugeben. Bei punktueller hoher Auslastung soll der Anteil im entsprechenden Gebiet höher ausfallen. Sondergenehmigungen sollen sowohl für stationsbasierte Car Sharing-Autos als auch für die zuvor genannten Personengruppen ausgestellt werden. Dabei ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen. In jeder Straße sollen kleinmaschig Parkplätze in Abstellmöglichkeiten für (Lasten-)Fahrräder umgewandelt werden. Dabei sollen Häufungspunkte identifiziert und stärker umgewidmet werden. Auf der Severin-, Apostel-, Maastrichter und Zülpicher Straße (Zülpicher Platz bis Universitätsstraße) entfällt das Parken komplett. Ladezonen bleiben erhalten und sollen – wo benötigt – ausgebaut werden. Laufende Prozesse sind davon nicht betroffen. Nach einer Evaluierung sollen weitere Straßen mit hoher Aufenthaltsqualität identifiziert werden, auf denen das Parken vollständig entfallen kann.
Änderungstext GUT Köln
10% aller Stellflächen sind bis Ende 2025 ausschließlich für Autos mit alternativen Antrieben oder mit Sondergenehmigung freizugeben. Sondergenehmigungen sollen sowohl für stationsbasierte Car Sharing-Autos als auch für die unter „Parkraumbewirtschaftung“ genannten Gruppen ausgestellt werden. In jeder Kölner Straße sollen kleinmaschig bis Ende 2025 Parkplätze in Abstellmöglichkeiten für (Lasten-)Fahrräder sowie neue Stadtbaumstandorte und nachbarschaftliche Begegnungszonen umgewandelt werden. Dabei sollen Häufungspunkte identifiziert und stärker umgewidmet werden.
Im ersten Halbjahr 2022 sollen in jeder Bezirksvertretung Beschlüsse gefasst werden, welche Straße, eine je Stadtteil, kurzfristig bis Ende 2022 parkplatzfrei gestaltet werden soll.
Ladezonen bleiben erhalten und sollen – wo benötigt – ausgebaut werden. Laufende Prozesse sind davon nicht betroffen. Nach einer Evaluierung sollen bis Ende 2026 weitere Straßen/beparkte Plätze, 10 je Stadtteil, mit hoher Aufenthaltsqualität identifiziert werden, auf denen das Parken bis Ende 2027 vollständig entfällt.
Faires Parken
Original Grüne/CDU/Volt
Die Straßen des Kölner Stadtgebietes sind einer kontinuierlichen Prüfung auf Barrierefreiheit zu unterziehen. Durch individuelle Konzepte soll die Barrierefreiheit auf jeder Straße sukzessive umgesetzt werden, dazu gehört auch das Queren zwischen parkenden Fahrzeugen. Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen mittelfristig verbreitert werden. Verbleiben weniger als zwei Meter Gehweg, entfällt das Parken. Sollten dadurch große Teile aller Parkplätze entfallen, ist stattdessen ein längerfristiges, barrierefreies Konzept vorzulegen (z.B. Spielstraße, Verkehrsberuhigter Bereich). Verbleibende Parkflächen sind zu markieren. Das Parken auf Mittelalleen soll, wenn möglich, sukzessiv aufgehoben werden. Ähnlich wie in Karlsruhe soll ein Gestaltungshandbuch „Faires Parken” für Köln entwickelt werden.
Änderungstext GUT Köln
Alle Straßen des Kölner Stadtgebietes sind einer kontinuierlichen Prüfung auf Barrierefreiheit zu unterziehen. Die Umsetzung der Barrierefreiheit auf jeder Kölner Straße erfolgt bis Ende 2026, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben (und nicht individueller Kölner Lösungen). Dazu gehört auch das Queren zwischen parkenden Fahrzeugen. Kölner Gehwege, die schmaler als 1,80 Meter sind, sollen bis Ende 2028 verbreitert werden.Halbseitiges Beparken von Gehwegen (VZ 315) wird bis Ende 2025 komplett aufgehoben. Alle Parkflächen im öffentlichen Raum sind bis Ende 2025 zu markieren. Das Beparken auf Grünbereichen, Baumbeeten etc. wird bis Ende 2025 aufgehoben. Bei illegalem Beparken von Grünbereichen im öffentlichen Straßenraum werden entsprechende Maßnahmen durchgeführt: Montage von Sitzbänken oder Platzierung von Findlingen. Beim beliebten, vor allem abendlichen und nächtlichen, Beparken von Fahrspuren wird konsequent abgeschleppt.
Neuaufteilung des nicht öffentlichen Raums
Original Grüne/CDU/Volt
Es soll geprüft werden, ob Parkplätze städtischer und Bezirkseinrichtungen oder Parkplätze abseits von Schulgeländen und außerhalb der Nutzungszeiten für Anwohner*innen freigegeben werden können. Die Verwaltung soll Gespräche mit Betreibenden von Parkplätzen und Tiefgaragen sowie mit Automobilhändler*innen führen, ob diese Parkplätze auch von Anwohner*innen genutzt bzw. ob sie zu Mobilitätshubs umfunktioniert werden können. Es soll geprüft werden, in welcher Form Quartiersgaragen in städtischer Trägerschaft gebaut und betrieben werden können. Die Quartiersgaragen sollen u.a. durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung finanziert werden.
Änderungstext GUT Köln
Es wird bis Ende 2023 geprüft, ob Parkplätze städtischer und Bezirkseinrichtungen oder Parkplätze abseits von Schulgeländen und außerhalb der Nutzungszeiten für Anwohner*innen freigegeben werden können. Die Verwaltung führt ab Mitte 2023 sukzessive Gespräche mit Betreibenden von Parkplätzen (z.B. Lebensmitteldiscounter) und Tiefgaragen sowie mit Automobilhändler*innen, ob diese Parkplätze auch von Anwohner*innen genutzt bzw. ob sie zu Mobilitätshubs umfunktioniert werden können. Es wird bis Ende 2023 geprüft, in welcher Form Quartiersgaragen in städtischer Trägerschaft gebaut und betrieben werden können. Die Quartiersgaragen sollen u.a. durch die Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung finanziert werden.
Ordnungsrechtliche Anpassungen
Original Grüne/CDU/Volt
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wird beauftragt, durch vermehrte Kontrolltätigkeiten nicht nur im innerstädtischen Bereich die gesetzlichen Regelungen auf Plätzen, Geh- und Radwegen konsequent anzuwenden. Insbesondere soll das Parken auf Gehwegen mit einem Verbleib von weniger als 1,80 Meter restliche Gehwegbreite grundsätzlich mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Auf Geh- und Fahrradwegen illegal parkende Fahrzeuge sollen in der Regel abgeschleppt werden, wenn von ihnen eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmende, vor allem Fußgänger*innen, ausgeht. In Zusammenarbeit mit der AWB sollen außerdem aufgegebene Fahrräder (Fahrradleichen) und E-Scooter schneller entsorgt werden.
Änderungstext GUT Köln
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst wird beauftragt, durch vermehrte Kontrolltätigkeiten nicht nur im innerstädtischen Bereich die gesetzlichen Regelungen auf Plätzen, Geh- und Radwegen konsequent anzuwenden. Ferner werden bis Ende 2022 die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft, inwiefern Bürger*innen den Ordnungs- und Verkehrsdienst hierbei noch aktiver unterstützen können. Das aktuell durch die Stadt Köln bereitgestellte Meldeformular für Fremdanzeigen muss auf www.stadt-koeln.de deutlich schneller aufzufinden sein. Insbesondere wird das Parken auf Gehwegen mit einem Verbleib von weniger als 1,80 Meter restliche Gehwegbreite grundsätzlich mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Diese Ahndung von Parken auf Gehwegen trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Auf Geh- und Fahrradwegen illegal parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Hierzu werden die entsprechenden Kapazitäten und Verträge mit den bestehenden Abschlepp-Dienstleistern bis Ende 2023 deutlich, um mindestens 300%, erweitert oder optional mittelfristig ein eigenes städtisches Unternehmen mit dieser Aufgabe aufgebaut werden. In Zusammenarbeit mit der AWB sollen außerdem aufgegebene Fahrräder (Fahrradleichen) und E-Scooter binnen 14 Tagen entsorgt werden.
In einem Pilotprojekt soll in zwei Stadtteilen datenschutzkonform eruiert werden, inwiefern digitale Parkraumüberwachung, best practice wie z.B. in Amsterdam oder in Berlin (geplant), den Ordnungs- und Verkehrsdienst unterstützen kann.
Das GUTe +
Personelle und finanzielle Rahmenbedingungen aus dem Masterplan Parken
GUT Köln ist es bekannt, dass die in diesem Änderungsantrag beschriebenen Maßnahmen eine enorme Arbeitsmehr- sowie Finanzbelastung für die Stadt Köln darstellt. Diese sind wir, im Sinne eines lebenswerteren Kölns, bereit zu finanzieren. Daher soll bis Mitte 2022 erforderliche Mehraufwände benannt werden, so dass diese in den Haushaltsjahren 2022 und folgend berücksichtigt werden können.
Und unsere GUTe Position lautet seit 2019:
Wir fordern das Ziel, mit entsprechenden Maßnahmen, eines Modal Splits bis zum Jahr 2025 von
- Umweltverbund 85 %
- davon Fußwege: 25 %
- davon Bus/Bahn: 30 %
- davon Rad: 30 %
- MIV: max. 15 %
Bild Keyvisual: von Michael Fousert @Unsplash
Kommentare (0)
Zu diesem Beitrag wurde noch kein Kommentar abgegeben.