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Presseerklärung zum Erbbaurecht im Grüngürtel

Für den FC kein Problem, für den BUND rechtlich nicht möglich??? KLIMA FREUNDE & GUT kündigen Widerstand an und fordern Hosenträger-Abstimmung im Rat. Hokuspokus Fidibus, weg ist unser Antrag, die umstrittene Gleueler Wiese an den BUND zu geben. Oder: Wie Grüne-CDU-Volt sich vor einer Entscheidung drücken (wollen) 

Wird im Rat ein Antrag gestellt, haben die Ratsmitglieder normalerweise fünf Möglichkeiten: Sie stimmen zu, sie lehnen ab, sie enthalten sich. Sie arbeiten Änderungsanträge aus. Oder sie verschieben die Abstimmung (z.B. in die nächste Sitzung oder einen Fachausschuss). Verschwinden lassen kann man einmal eingestellte Anträge nicht. Dachten wir. Aber: Grüne-CDU-Volt machen es gerade vor! 

Es geht um unseren ausführlich begründeten Antrag, dem BUND ein Erbbaurecht für die Gleueler Wiesen zu bestellen (AN/0717/2025), zu dem schwuppdiwupp kurz vor der entscheidenden Sitzung ein Ein-Satz-Änderungsantrag (AN/0739/2025) gegenübergestellt wurde - und im Ratsinformationssystem erscheint wie durch Zauberei „Sache ist erledigt“ (siehe Screenshot im Anhang).

Wir sind der Meinung, das geht gar nicht. Warum?

Hier die dazugehörende Chronologie der Ereignisse:

Es ist noch gar nicht lange her, dass sich das so genannte „Gestaltungsbündnis“ aus Grünen-CDU-Volt für die Rettung der Gleueler Wiese feiern ließ.

Wir haben diesem „Kompromiss“ damals nicht zugestimmt. Nicht, weil wir die Gleueler Wiesen nicht retten wollen, sondern gerade WEIL wir die Gleueler Wiesen retten wollen. 

Der „Kompromiss“ besagt nämlich: Der FC darf sein Leistungszentrum bauen und lässt dafür die Gleueler Wiese unangetastet. Das Baurecht für den FC wird dabei per Erbbaurecht gesichert, der Erhalt der Wiese per B-Plan. Nur: Erbbaurecht sichert wirklich dauerhaft, während ein B-Plan jederzeit wieder geändert werden kann.  

Wir hatten deshalb in der letzten Ratssitzung beantragt, die Gleueler Wiese ebenfalls per Erbbau-Vertrag zu sichern, und zwar soll der mit dem BUND geschlossen werden.

Grüne, CDU und Volt konterten mit einem Änderungsantrag: „Die Verwaltung prüft die Vergabe eines Erbbaurechts für die Gleueler Wiese und legt das Ergebnis in der nächsten Sitzung des Liegenschaftsausschusses vor“. (Davon, dass unser Antrag bei positivem Ausgang der Prüfung wieder im Rat behandelt wird, ist nicht die Rede. Der Antrag ist einfach „weg“).

Diese Sitzung wird erst am kommenden Montag (16.6.) stattfinden, aber bereits in der Ratssitzung wurden Zweifel geäußert, dass die Bestellung eines Erbbaurechts überhaupt möglich sei, wenn nicht bebaut wird. Es hieße ja schließlich Erb-bau-recht. Unsere Rechtsexperten sehen das anders. Genauso umgangssprachlich ausgedrückt: Es heißt ja Erb-bau-recht und nicht etwa Erb-bau-pflicht. 

Tatsächlich ist gerade die Vertragsfreiheit (gedeckt durch Art. 2 Abs. 1GG) einer der großen Vorteile der Bestellung von Erbbaurecht: "Diese Strategie bietet im Vergleich zu klassischen Grundstücksverkäufen eine größere Flexibilität, da die Stadt nicht nur über die Nutzungsdauer des Grundstücks, sondern auch über die Art der Nutzung entscheiden kann.“ (https://www.stadtneudenken.net/post/köln-vergibt-boden-anders-das-erbbaurecht-als-instrument-um-stadt-im-sinne-der-gesellschaft-zu-ges)

Also: Was geht hier vor sich???

Leider drängt sich der Verdacht auf, dass Grüne-CDU-Volt sich schlicht um eine Entscheidung drücken wollen. So verglich Christiane Martin unseren Vorschlag, die Wiese an den BUND zu geben, mit einem zusätzlichen Hosenträger für eine Hose, die doch schon durch einen Gürtel gesichert sei. 

Dass aber ein Hosenträger dringend nötig ist, zeigten schon die nachfolgenden Redebeiträge: Die SPD verkündete, man könne so kurz vor der Kommunalwahl doch keine so wichtige Entscheidung mehr treffen und sollte lieber den Nachfolger:innen der kommenden Ratsperiode die Gelegenheit geben, sich nochmal mit dem Thema auseinanderzusetzen. Und die AfD erklärte sich zum einzig wahren FC-Freund. Der Kampf um die umstrittene Gleueler Wiese ist also keineswegs per Kompromiss beigelegt, sondern nur auf „nach der Kommunalwahl“ verschoben.

Wir kündigen Widerstand an. Wir wollen keine lapidare „Mitteilung“ der Verwaltung, sondern eine solide Antwort. Und: Wir verlangen, dass unser Vorschlag im Rat erneut abgestimmt wird.

Zum Auftakt haben wir also folgende Anfrage für den Liegenschaftsausschuss am 16. Juni eingestellt und bitten freundlich um entsprechende Berichterstattung: AN/0809/2025: Rechtliche Regelung der Bebaubarkeit von Erbbaurechtsgrundstücken

 

Wiesen-kämpferische Grüße von GUT & KLIMA FREUNDE

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